Außenwirtschaftsrecht
Ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) kann sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat verfolgt werden. Die möglichen Sanktionen reichen von empfindlichen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen sowie Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.
Die konkrete Strafe hängt stets von der Schwere des Verstoßes ab: Sie reicht von der Missachtung von Embargos bis hin zum unerlaubten Export von Hochtechnologie. Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen eine nicht genehmigte Weitergabe von Technologien mit Bezug zu Massenvernichtungswaffen erfolgt – die sogenannte Proliferation.
Gerade in diesem sensiblen Bereich ist eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung entscheidend, um Risiken zu minimieren und die Interessen der Betroffenen wirksam zu schützen.